Die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie 2019/1937) setzt verbindliche Standards für den Schutz von Hinweisgebern in ganz Europa.
Wer ist betroffen?
- Private Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
- Einrichtungen des öffentlichen Sektors.
Kernanforderungen
- Sichere Meldekanäle: Schutz der Vertraulichkeit (DSGVO-konform).
- Strikte Fristen: Bestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.
- Schutz vor Benachteiligung: Reverse Beweislast bei Streitigkeiten.