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Regulierung7 Min. Lesezeit20. Januar 2026

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie verstehen

Ein praktischer Überblick über die EU-Hinweisgeberrichtlinie — wer betroffen ist, was gefordert wird und welche Fristen gelten.

Von Kareem

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie 2019/1937) setzt verbindliche Standards für den Schutz von Hinweisgebern in ganz Europa.

Wer ist betroffen?

  • Private Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
  • Einrichtungen des öffentlichen Sektors.

Kernanforderungen

  • Sichere Meldekanäle: Schutz der Vertraulichkeit (DSGVO-konform).
  • Strikte Fristen: Bestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.
  • Schutz vor Benachteiligung: Reverse Beweislast bei Streitigkeiten.